Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines


(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle von uns geschlossenen Verträge mit unseren Kunden, die über das Internet ( Online Shop) unter Berücksichtigung der in diesen AGB dafür geltenden besonderen Bestimmungen oder in anderer Weise zustande kommen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsbedingung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
(3) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(4) Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Die Regelung der Geschäftsbedingunen gelten - sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist - sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.

2. Angebot und Vertragsschluss


(1) Die Präsentation unserer Waren im Internet stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung durch den Besteller bindet diesen gemäß § 145 BGB. Im Falle der Annahme durch uns versenden wir an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder normaler Post.
(2) Dies gilt auch für sonstige Bestellungen und sonstige Formen der Warenpräsentation, unseren Katalogen, in unserer Werbung und in Kundenanschreiben, sofern und soweit diese von uns nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Erfolgt bei Bestellungen, die keine Internet Bestellungen sind, keine Auftragsbestätigung in Textform durch uns, kommt der Vertrag spätestens mit unserer Lieferung innerhalb der Annahmefrist zustande.
(3) Für die Art und den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Überschreitungen des Kostenvoranschlages bis zu 15 % des veranschlagten Vertragswertes behalten wir uns bei notwendigen Arbeiten ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers vor.
(4) Die über unsere Website bestellten Waren werden in den in unserem Online Shop angegeben Ausführungen, Maßen, Gewichten, Färbungen und Mindestmengen geliefert. Angaben in unserem Online Shop stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts oder die auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung dem Besteller zumutbar sind. Dasselbe gilt auch bei alle sonstigen Bestellungen für Angaben auf unsere Website, in unseren Katalogen und in unserer Werbung.
(5)Wir behalten uns vor, von der Auftragsbestätigung der Ware abzusehen, wenn die bestellte Ware bei uns nicht mehr verfügbar ist.

3. Preise - Zahlungsbedingungen


(1) Die in unserem Online Shop und bei sonstigen Bestellungen in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise ( wenn dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist ) gelten ab Werk. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung  mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
(2) Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Kunden gewählten Versandart und werden im Rahmen der Online-Bestellung, bei sonstigen Bestellungen in der  Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Kosten werden von uns gesondert in Rechnung gestellt sowie darin gesondert ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(3) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto.
(4) Tauschpreise werden allein in Anrechnung gebracht, sofern das Tauschteil dem zu reparierenden Teil entspricht und das Altteil instandsetzungsfähig ist.
(5) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über Basiszinssatz geltend zu machen. Ist der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Gegen unsere Anspürche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

4. Lieferung

(1) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwechks Versendung unser Werk verlassen hat, im Fall des Verbrauchsgüterkaufs mit Übergabe bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen musste.
(3) Alle Ereignisse höhere Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis vorrausichtlich dauert.
(4) Werden wir augrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbartern Termin oder innerhalb der vereinbarter Frist zu liefern (Lieferverzug) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche Verzug, maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.


5.Versand


(1) Die Gefahr geht bei der Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die vorstehende Regelungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Im Fall eines Verbrauchergüterkaufs geht die Gefahr bei Übergabe an den Besteller über.
(2) Sofern der Besteller keine ausdrückliche Anweisung erteilt, werden wir die Art des Versandes nach unserem Ermessen bestimmen. Wir leisten keine Gewähr für den preiswertesten oder sichersten Weg.
(3) Mit Ausnahme von Verbraucherverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden Transport- und sonstige Verpackungen - sofern nicht anders vereinbart -nicht von uns zurückgenommen.
(4) Der Besteller ist verpflichtet der Ware bei Empfang auf erkennbare Transportschäden hin zu untersuchen und dem Frachtführer etwaige Transportschäden bei Übergabe zu melden und sich den Schaden von ihm bestätigen zu lassen. Eine Sendung gilt als vorbehaltlos angenommen, wenn der Empfänger oder Besteller uns nicht innerhalb der unten aufgeführten Frist beim Lieferbetrieb etwaige Ansprüche meldet.
- Versand per Nachtexpress: bis 12.00 des Anliefertages
- Versand per Paketdienst: 1 Werktag nach Erhalt der Ware
- Sonstige Versandart: 4 Werktage nach Erhalt der Ware


6.Widerrufsrecht

(1) Dem Besteller steht, sofern er die Bestellung über unseren Online-Shop tätigt und Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen den zwischen uns abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Dieser Widerruf hat schriftlich, in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erfolgen.
(2) Tritt der Besteller gemäß Absatz (6.1) unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend machen, 10 % des Verkaufpreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages enstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Sofern wir auftraggemäß den Warengegenstand gemäß den Wünschen des Bestellers bereits gefertigt oder beschafft haben, ist dieser bei unberechtigtem Rücktritt zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schades vorbehalten.


7. Sachmangelhaftung

(1) Wir leisten Gewähr für die Mangelfreiheit der bestellten Waren entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Bei fehlender Montageanleitung darf der Einbau unserer Ware nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
(2) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Vorraussetzung für die Ausübung des Rücktrittrechts bestimmen sich nach § 323 BGB. Die vorstehende Reglung gilt nicht für Verbraucher. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Gewähleistungfristen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den von unserer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Betrags begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen: insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt ebenfalls unberührt.
(5) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- ,Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Sachmängelhaftung eintreten.
(7) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmängelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist. Etwaige Mängel, Beschädigungen und Mengenabbweichungen sind und unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens von 14 Kalendertagen nach Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrung, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen uns geltend gemacht werden. Für Transportschäden gilt die Sonderregel gem. Ziffer 6.5.
(8) Für den Fall einer Mängelrüge behalten wir das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zusand vor.
(9) Die Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche wegen eines Sachmangels setzen die voherigen erfolglose Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche gegen den Hersteller voraus.

8. Haftung aus anderem Rechtsgrund


(1) Eine über die unter der Ziff. 7. verankerte Haftung hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


9. Unternehmerrückgriff


(1) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer von uns zu vertretenden Mängelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer von uns seine Sachmängelansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
(2) Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn er vom Verbraucher geltend gemachte Mängel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(3) Der Käufer hat im Rahmen diese Unternehmerrückgiffs keinen Anspruch auf Schadenersatzt.
(4) Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberrührt.


10.Eigentumsvorbehalt


(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der und aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unserer Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Käufer ist allein mit unserer Einwilligung berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu geben oder zu verkaufen; für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung( einschl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon ob die Liefergegenstände ohne nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Erziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer deine Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer auf verlangen alle Angaben zu machen, die zum einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern
( Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung enstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so enstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(4) Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Reparatur-Instandsetztung-Montage

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingunen gelten - sofern einschlägig - auch für von uns vorgenommene Reparatur- Instandsetztungs- und Montagearbeiten. Darüber hinaus gelten die nachsteheneden Klauseln ergänzend als vereinbart.
(2) Die Anlieferung von Reparaturteile und Altteilen hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Verauslagte Frachtkosten oder Rollgelder werden von uns wieder in Rechnung gestellt.
(3) Bei Instandsetzungen erfolgt der Versand in allen Fällen unfrei auf Rechnung des Bestellers.
(4) Die Gewähr erstreckt sich bei Reparaturen und Instandsetzungen auf die einwandfreie handwerkliche Ausführung auf Maßhaltigkeit und Erhaltung der Festigkeit und Tragfähigkeit der instand gesetzten Fahrzeuge oder Fahrzeugteile. Bei Reparaturen verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahres nach Abnahme der Werkleistung.
(5) Werden bei der Montage von Aufbauten oder sonstige Bauteilen in fremder Werkstatt Mängel an unseren Arbeiten festgestellt, sind wir vor Fortsetzung der Montage zum Zwecke der Beseitigung der Mängel zu verständigen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, gehen die dadurch enstehenden Mehrkosten oder sonstigen Nachteile zu Lasten des Bestellers.
(6) Wir haften nicht für
- Mängel an Aggregaten, deren Behebung nicht in den Umfang des Reparaturauftrages fallen,
- Diebstahl an unverschließbaren Fahrzeugen
- Schaden an Motoren aufgrund fehlenden Frostschutzes  oder
- den Inhalt oder die Ladung der uns zur Reparatur übergebenen Fahrzeuge
(7) An den uns zur Instandsetzung übergebenen Gegenständen steht uns ein Pfandrecht für die durch die Instandsetzung enstehenden Kosten und Auslagen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


12. Datenschutz - Datenermittlungen


(1) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zweck der Vertragsduchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.


13. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand auch in Wechsel- und Schecksachen ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, oder die sonstigen Vorraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, das für unsere Gesellschaft zuständige AG in Westerburg
(2) Der Vertrag unterleigt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hier von im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Reglungen ersetzt

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